Zum ersten Mal in der Geschichte entsendet die OSZE Wahlbeobachter in die Bundesrepublik, meldet die ftd.
Zwölf Experten werden das Geschehen um die Bundestagswahl beobachten und einen Bericht verfassen. So etwas ist üblich bei lupenreinen Demokraten wie Putin oder bei Wahlen in Aserbaidschan, im Kosovo oder in Georgien.
Wir haben das angeblich dem Versagen des Bundeswahlleiters Roderich Egele zu verdanken. Dessen zumindest fragwürdiges Vorgehen wird in einem Artikel bei SPON näher beleuchtet. Willkür scheint bei uns Sachverstand, Souveränität und Integrität zunehmend zu ersetzen.
Verfassungsbruch ist bei uns inzwischen üblich. Die Regierung maßt sich an das Parlament zu entmündigen. Abgeordnete glauben einen Sonderstatus zu haben und nicht dem Strafrecht zu unterliegen (Tauss) und ein SPD-Landesvorsitzender stoppt andere Verkehrsteilnehmer mit einer Polizeikelle, weil ihm dessen Fahrweise missfällt. (telepolis) Verfassungsbruch nimmt der Herr übrigens in Kauf, wenn er seine Ziele verfolgen will.

Der Deutsche Kinderschutzbund fordert die Bundesregierung auf, das Zugangs-Erschwerungsgesetz schnell umzusetzen. Grund für die Aufforderung sieht man beim DKSB in der nunmehr kaum noch zu übersehenden Verzögerung die hier beschrieben ist.
Ein Stück aus dem Tollhaus I
Ist Guttenberg ein Trickser?
Ein Stück aus dem Tollhaus II
Man darf dem Kinderschutzbund nur die besten Absichten unterstellen. Allerdings schützt eine solche Absicht uns alle nicht vor negativen Begleiterscheinungen des Gesetzes. Mit diesem Gesetz wird eine Infrastruktur zur Zensur geschaffen. Die Begehrlichkeiten der Politiker sind nicht zu unterschätzen und werden von Tag zu Tag offensichtlicher. Ein länger Beitrag hierzu im law blog “Die Meinungsfreiheit als Sondermüll”.
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Ein Stück aus dem Tollhaus I schon gelesen?
Die Aufregung hat sich gelegt, Zuversicht auf allen Seiten. Das Zugangserschwerungsgesetz kommt doch und zwar pünktlich!
Die beteiligten Ministerien stellten klar: Es gibt keine Verzögerung! Nanu, wie kommt’s? Eigentlich sollte das Gesetz bereits am 01.08.2009 in Kraft treten. Nun wird es wohl Oktober oder November — oder so — werden. Das kann doch kein Mensch ernsthaft als Verzögerung verstehen.
Das federführende Bundeswirtschaftsministerium widersprach gestern anders lautenden Meldungen, wonach es wegen der Vorlage des Gesetzes bei der EU zum Verfall des Gesetzes kommen könnte (Diskontinuität) oder es zu Verzögerungen kommen könnte. (siehe Guttenberg)
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Die sich abzeichnende Blamage beim Netzsperrengesetz hatte ich schon beschrieben. Nun mehren sich Anzeichen wer das Gesetzesvorhaben eventuell regelrecht hintertreibt. Ein Artikel der SZ klärt auf.
Vorweg, zu gewinnen gibt es bei diesem Gesetz nur für Frau von der Leyen etwas. Scheitert das Vorhaben, weil es schlichtweg nicht verfassungskonform ist, steht das federführende Ministerium dumm da. Dieses wird von Guttenberg geführt und die Pleite bliebe an ihm hängen. Frau von der Leyen würde weiterhin elfengleich als gute Samariterin übers Land schweben.
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Von der Leyen scheitert und mit ihr fast das ganze Parlament.
Das Zugangserschwerungsgesetz wird nicht wie geplant heute in Kraft treten, es liegt dem Bundespräsidenten nicht einmal zu Unterzeichnung vor.
Wie kommt‘s? Eine unglaubliche Schlamperei ist der Grund. Das Gesetz wurde im Juni im Bundestag verabschiedet. Dabei darf bezweifelt werden dass die Abgeordneten überhaupt verstanden was sie da gerade anrichten. Die Initiatorin von der Leyen hat sich bereits mehr als blamiert, weil sie immer wieder falsche Behauptungen, bis hin zur Verleumdung der größten Demokratie der Welt, für sich argumentativ zu nutzen suchte.
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Die Tinte eines Urteils ist noch nicht trocken, schon steht der nächste Verfassungsbruch fest.
Und wieder bescheinigt das Verfassungsgericht der Regierung einen Bruch der Verfassung. Die Regierung hatte sich mit fadenscheiniger Begründung geweigert Auskunft über die Bespitzelung von Abgeordneten zu erteilen.
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Die Verfassungsbrecher sitzen in den Parlamenten und auf Regierungsbänken!
Neuester Fall: CDU/CSU und SPD hielten ihre schützende Hand — unter Bruch der Verfassung — über Schilly und Steinmeier.
Konsequenzen für die Täter? Keine!
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