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Ist Guttenberg ein Trickser?

05. August 2009 17:12

Stopp

Die sich abzeich­nende Bla­mage beim Netz­sper­ren­ge­setz hatte ich schon beschrie­ben. Nun meh­ren sich Anzei­chen wer das Geset­zes­vor­ha­ben even­tu­ell regel­recht hin­ter­treibt. Ein Arti­kel der SZ klärt auf.

Vor­weg, zu gewin­nen gibt es bei die­sem Gesetz nur für Frau von der Leyen etwas. Schei­tert das Vor­ha­ben, weil es schlicht­weg nicht ver­fas­sungs­kon­form ist, steht das feder­füh­rende Minis­te­rium dumm da. Die­ses wird von Gut­ten­berg geführt und die Pleite bliebe an ihm hän­gen. Frau von der Leyen würde wei­ter­hin elfen­gleich als gute Sama­ri­te­rin übers Land schweben.

Ver­ab­schie­det wurde das Gesetz im Bun­des­tag im Juni 2009. Im Wirt­schafts­mi­nis­te­rium lei­tete man es nicht zum Bun­des­prä­si­den­ten, damit es Rechts­kraft erlan­gen konnte, son­dern man ent­deckte Brüs­sel als nütz­li­che Umlei­tung zwecks Ver­zö­ge­rung? Bis zum 8. Okto­ber hat nun die EU-Kommission Zeit sich zum Geset­zes­vor­ha­ben zu äußern. Bis dahin kann der Bun­des­prä­si­dent war­ten. Das könnte uns doch allen egal sein, gäbe es da nicht ein Frist­pro­blem. Geset­zes­vor­ha­ben, die nicht inner­halb einer Legis­la­tur­pe­riode abge­schlos­sen wer­den, ver­fal­len. Momen­tan deu­tet sich ein sol­cher Ablauf an. Das Gesetz wären wir schon wie­der los, bevor es je Rechts­kraft erlangte.

Das wäre zu begrü­ßen, denn die­ses Gesetz ist abso­lut unge­eig­net Kin­der­por­no­gra­phie zu bekämp­fen und birgt nicht zu ver­leug­nende Gefah­ren für den Rechts­staat. Sein Zustan­de­kom­men ist eben­falls für ein Par­la­ment kein Qua­li­täts­sie­gel. Eine anhän­gige Organ­klage könnte dies unbe­streit­bar machen.

Auf­fäl­lig ist die Posi­tion der Frau von der Leyen, die seit eini­gen Tagen nur noch davon spricht ihr Vor­ha­ben würde ja umge­setzt, weil das BKA Ver­träge mit den größ­ten Pro­vi­dern geschlos­sen habe. Vom Gesetz redet sie schein­bar ungern, seit eini­gen Tagen. Auf den Gedan­ken, die Ver­träge wür­den einer Prü­fung eben­falls nicht stand hal­ten, kommt sie noch nicht. Ver­fas­sungs­recht­ler schon. Dem BKA ist es nicht erlaubt poli­zei­li­che Auf­ga­ben an Unter­neh­men zu über­tra­gen, auch nicht per Vertrag.

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