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Internetsperren im Koalitionsvertrag

26. Oktober 2009 12:38

Aus­zug aus dem Koali­ti­ons­ver­trag:

5014 Die Bekämp­fung von Kin­des­miss­brauch und Kin­der­por­no­gra­phie ist für uns von
5015 her­aus­ra­gen­der Bedeu­tung. Kin­der­por­no­gra­phi­sche Ange­bote in Kom­mu­ni­kati–
5016 ons­net­zen müs­sen mit aller Kraft bekämpft wer­den. Die dau­er­hafte wirk­same Be–
5017 kämp­fung des Miss­brauchs von Kin­dern ist poli­ti­sche Ver­ant­wor­tung und rechts–
5018 staat­li­ches Gebot zugleich.
5019
5020 Wir sind uns dar­über einig, dass es not­wen­dig ist, der­ar­tige kri­mi­nelle Ange­bote
5021 schnellst­mög­lich zu löschen statt diese zu sper­ren. Wir wer­den daher zunächst für
5022 ein Jahr kin­der­por­no­gra­phi­sche Inhalte auf der Grund­lage des Zugangs­er­schwe–
5023 rungs­ge­set­zes nicht sper­ren. Statt­des­sen wer­den die Poli­zei­be­hör­den in enger
5024 Zusam­men­ar­beit mit den Selbst­re­gu­lie­rungs­kräf­ten der Inter­net­wirt­schaft wie der
5025 deut­schen Inter­net­be­schwer­de­stelle sowie dem Pro­vi­der­netz­werk INHOPE die
5026 Löschung kin­der­por­no­gra­phi­scher Sei­ten betrei­ben.
5027
5028 Nach einem Jahr wer­den wir dies im Hin­blick auf Erfolg und Wirk­sam­keit eva­luie–
5029 ren und auf­grund der gewon­ne­nen Erkennt­nisse ergeb­nis­of­fen eine Neu­be­wer–
5030 tung vor­neh­men. Vor Abschluss der Neu­be­wer­tung wer­den weder nach dem Zu–
5031 gangs­er­schwe­rungs­ge­setz noch auf Grund­lage der zwi­schen den Pro­vi­dern und
5032 BKA abge­schlos­se­nen Ver­trä­gen über Inter­net­sper­ren Sperr­lis­ten des BKA ge–
5033 führt oder Pro­vi­dern übermittelt.

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