Internetsperren im Koalitionsvertrag
Auszug aus dem Koalitionsvertrag:
5014 Die Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie ist für uns von
5015 herausragender Bedeutung. Kinderpornographische Angebote in Kommunikati–
5016 onsnetzen müssen mit aller Kraft bekämpft werden. Die dauerhafte wirksame Be–
5017 kämpfung des Missbrauchs von Kindern ist politische Verantwortung und rechts–
5018 staatliches Gebot zugleich.
5019
5020 Wir sind uns darüber einig, dass es notwendig ist, derartige kriminelle Angebote
5021 schnellstmöglich zu löschen statt diese zu sperren. Wir werden daher zunächst für
5022 ein Jahr kinderpornographische Inhalte auf der Grundlage des Zugangserschwe–
5023 rungsgesetzes nicht sperren. Stattdessen werden die Polizeibehörden in enger
5024 Zusammenarbeit mit den Selbstregulierungskräften der Internetwirtschaft wie der
5025 deutschen Internetbeschwerdestelle sowie dem Providernetzwerk INHOPE die
5026 Löschung kinderpornographischer Seiten betreiben.
5027
5028 Nach einem Jahr werden wir dies im Hinblick auf Erfolg und Wirksamkeit evaluie–
5029 ren und aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse ergebnisoffen eine Neubewer–
5030 tung vornehmen. Vor Abschluss der Neubewertung werden weder nach dem Zu–
5031 gangserschwerungsgesetz noch auf Grundlage der zwischen den Providern und
5032 BKA abgeschlossenen Verträgen über Internetsperren Sperrlisten des BKA ge–
5033 führt oder Providern übermittelt.
