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Ein Stück aus dem Tollhaus II

06. August 2009 11:58

Stopp

Ein Stück aus dem Toll­haus I schon gelesen?

Die Auf­re­gung hat sich gelegt, Zuver­sicht auf allen Sei­ten. Das Zugangs­er­schwe­rungs­ge­setz kommt doch und zwar pünktlich!

Die betei­lig­ten Minis­te­rien stell­ten klar: Es gibt keine Ver­zö­ge­rung! Nanu, wie kommt’s? Eigent­lich sollte das Gesetz bereits am 01.08.2009 in Kraft tre­ten. Nun wird es wohl Okto­ber oder Novem­ber — oder so — wer­den. Das kann doch kein Mensch ernst­haft als Ver­zö­ge­rung verstehen.

Das feder­füh­rende Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­rium wider­sprach ges­tern anders lau­ten­den Mel­dun­gen, wonach es wegen der Vor­lage des Geset­zes bei der EU zum Ver­fall des Geset­zes kom­men könnte (Dis­kon­ti­nui­tät) oder es zu Ver­zö­ge­run­gen kom­men könnte. (siehe Gut­ten­berg)

Fami­lien– und Wirt­schafts­mi­nis­te­rium teil­ten SPON überein­stim­mend mit, es sei nicht darum gegan­gen “das Gesetz zu ver­zö­gern, son­dern darum, eine Ver­zö­ge­rung zu ver­mei­den”. Das ist leicht nach­voll­zieh­bar, wenn man die Absicht das Gesetz sollte zum 01.08.2009 Rechts­kraft erlan­gen ein­fach mal bei­seite lässt. Das dem Bun­des­prä­si­den­ten bis heute die­ses Gesetz nicht zur Unter­zeich­nung vor­liegt über­se­hen wir auch. So ein­fach geht das.

Inzwi­schen wurde bekannt, die haben die an Brüs­sel gemel­de­ten Texte schon wie­der geän­dert! Wel­che Aus­wir­kun­gen das haben kann bleibt Streit­frage unter Juris­ten. (lesen)

Von der Leyen zog sich ja bekannt­lich auf die Posi­tion, man habe schließ­lich die Ver­träge zwi­schen BKA und Pro­vi­dern, wes­halb es nicht zu einer Ver­zö­ge­rung kom­men könne, zurück. Eine sichere Bank, dachte sie wohl. Dem wider­sprach nun aber Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rin Zypries. “Sie kön­nen in Grund­rechte nur auf Basis eines Geset­zes ein­grei­fen”, erklärte der Spre­cher der Minis­te­rin. Sie erin­nern sich? Genau, das Zugangs­er­schwe­rungs­ge­setz, wel­ches ohne Ver­zö­ge­rung, Sie ken­nen das schon.

Das Jus­tiz­mi­nis­te­rium hatte “erheb­li­che ver­fas­sungs­recht­li­che Beden­ken“ gel­tend gemacht und diese Frau von der Leyen auch mit­ge­teilt. Nun betonte der Spre­cher der Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rin gegen­über Heise Online, dass sich an die­sen prin­zi­pi­el­len Ein­wän­den gegen eine pri­vat­recht­li­che Lösung nichts geän­dert habe!

Man kann es nur wie­der­ho­len : Ein Stück aus dem Tollhaus!

Die Dis­kus­sion geht wei­ter und kri­ti­sche Stim­men wer­den lauter.

“Die Debatte um die Kin­der­por­no­gra­phie beschnei­det nicht nur das Inter­net, son­dern scha­det auch den Opfern des Missbrauchs.”

Arti­kel in der SZ vom 06.08.2009

Das voll­stän­dige Interview

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