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Ein Stück aus dem Tollhaus

01. August 2009 06:34

StoppVon der Leyen schei­tert und mit ihr fast das ganze Parlament.

Das Zugangs­er­schwe­rungs­ge­setz wird nicht wie geplant heute in Kraft tre­ten, es liegt dem Bun­des­prä­si­den­ten nicht ein­mal zu Unter­zeich­nung vor. 

Wie kommt‘s? Eine unglaub­li­che Schlam­pe­rei ist der Grund. Das Gesetz wurde im Juni im Bun­des­tag ver­ab­schie­det. Dabei darf bezwei­felt wer­den dass die Abge­ord­ne­ten über­haupt ver­stan­den was sie da gerade anrich­ten. Die Initia­to­rin von der Leyen hat sich bereits mehr als bla­miert, weil sie immer wie­der fal­sche Behaup­tun­gen, bis hin zur Ver­leum­dung der größ­ten Demo­kra­tie der Welt, für sich argu­men­ta­tiv zu nut­zen suchte.

Ver­fas­sungs­recht­li­che Beden­ken wur­den zig­fach geäu­ßert, eine Organ­klage ist bereits beim Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt anhän­gig. Die Sau­ber­män­ner und Frauen im Bun­des­tag haben es ja nicht so mit dem Ver­fas­sungs­recht. Wir alle wis­sen das oder erfah­ren es lau­fend wegen der aktu­el­len Rechts­spre­chung.

Nun erhebt der ehe­ma­lige Bun­des­ver­fas­sungs­rich­ter Wolf­gang Hoffmann-Riem hat im ZDF-Kulturmagazin “aspekte” (lesen) ver­fas­sungs­recht­li­che Beden­ken hin­sicht­lich des Geset­zes.

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Die anhän­gige Organ­klage zielt genau auf diese Schwä­che ab.

Derzeit kur­siert das Gesetz offen­sicht­lich in unter­schied­li­chen Ver­sio­nen zwi­schen Minis­te­rium und der EU-Kommission. Juris­ten (lesen) sind fas­sungs­los wegen der offen­sicht­li­chen Schlamperei.

Ob die­ses Gesetz je Rechts­kraft erlan­gen wird darf bezwei­felt werden.

Das wäre gut so, denn die­ses Gesetz wird nicht benö­tig um erfolg­reich gegen Kin­der­por­no­gra­phie vor­zu­ge­hen. Das darf als bewie­sen ange­se­hen wer­den. Löschen statt sper­ren.

Kin­der­por­no­gra­phie, ein emo­tio­nal und neu­ro­tisch besetz­tes Thema, dem man nur mit dem Ver­stand bei­kommt. Nie­mand möchte mit die­sem Thema in Ver­bin­dung gebracht und einem üblen Ver­dacht aus­ge­setzt wer­den. Das nut­zen die Befür­wor­ter scham­los aus. Es ist also extreme Vor­sicht gebo­ten — und trotz­dem sollte man sich ein­mi­schen. Die Befür­wor­ter der Netz­sperre sind nicht zim­per­lich, wenn es darum geht zu dif­fa­mie­ren. Die spie­len sofort auf der Kla­via­tur der Emo­tio­nen, sobald man ihnen mit Argu­men­ten bei­kommt. Bis heute blieb die Frage unbe­ant­wor­tet, warum man diese Sei­ten nicht ein­fach ent­fer­nen lässt? Löschen statt Hinweisschild!

Die Ein­rich­tung von Internet-Überwachung und Filter-Technologien wird damit gerecht­fer­tigt, dass sie eigent­lich dem Schutz vor Kri­mi­nel­len dient. Die­ses Argu­ment, wonach Gefah­ren nur für Kri­mi­nelle von die­sem Gesetz aus­ge­hen, hat einen nicht zu unter­schät­zen­den Pfer­de­fuß: Was näm­lich „kri­mi­nell“ ist, wird von denen per Defi­ni­tion ent­schie­den, denen die Macht gerade anver­traut ist — oder jenen die sie sich aneig­ne­ten. Ein­mal instal­liert gibt die Internet-Überwachung eben nicht nur auto­ri­tä­ren Regi­men mas­sive Mög­lich­kei­ten zur Unter­drü­ckung jed­we­der Oppo­si­tion an die Hand, aktu­ell Iran, sie schafft auch in einer funk­tio­nie­ren­den Demo­kra­tie ein Zen­sur­in­stru­ment, dass sich treff­lich miss­brau­chen lässt!

Weh­ret den Anfän­gen, mag pathe­tisch klin­gen, muss aber sehr ernst genom­men wer­den. Lei­der wis­sen unsere Abge­ord­ne­ten nicht immer was sie tun. (s.o.)

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