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Die Verfassungsbrecher sitzen unbehelligt in den Parlamenten 2

30. Juli 2009 10:25

ggDie Tinte eines Urteils ist noch nicht tro­cken, schon steht der nächste Ver­fas­sungs­bruch fest.

Und wie­der beschei­nigt das Ver­fas­sungs­ge­richt der Regie­rung einen Bruch der Ver­fas­sung. Die Regie­rung hatte sich mit faden­schei­ni­ger Begrün­dung gewei­gert Aus­kunft über die Bespit­ze­lung von Abge­ord­ne­ten zu erteilen.

Die geheim­dienst­li­che Über­wa­chung von Abge­ord­ne­ten wollte man doch lie­ber geheim hal­ten. Damit ist nun Schluss, denn das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt bil­ligt der Regie­rung nicht zu sich lau­fend der Kon­trolle durch das Par­la­ment zu ent­zie­hen und erläutert:

“Träfe der Rechts­stand­punkt der Bun­des­re­gie­rung, sich zu von ihr als geheim­hal­tungs­be­dürf­tig ein­ge­stuf­ten Fra­gen nur vor dem Par­la­men­ta­ri­schen Kon­troll­gre­mium äußern zu kön­nen, zu, hätte sich der Bun­des­tag mit der Ein­rich­tung des Par­la­men­ta­ri­schen Kon­troll­gre­mi­ums wesent­li­cher Infor­ma­ti­ons­mög­lich­kei­ten bege­ben und die Kon­trolle der Bun­des­re­gie­rung in Bezug auf die nach­rich­ten­dienst­li­che Tätig­keit des Bun­des nicht etwa ver­bes­sert, son­dern verschlechtert.”„

“erhebliche Gefah­ren für ihre Unab­hän­gig­keit, die Mit­wir­kung der betrof­fe­nen Par­teien bei der poli­ti­schen Mei­nungs­bil­dung und damit für den Pro­zess demo­kra­ti­scher Wil­lens­bil­dung ins­ge­samt” sieht das Gericht offen­sicht­lich bei den Bespit­zel­ten als gege­ben. Dies betrifft Haupt­säch­lich Abge­ord­nete der Die Linke. Das die Regie­rung nun Aus­kunft ertei­len muss, soll­ten wir jedoch auf Über­ra­schun­gen gefasst sein.

Leb­ten wir doch nur in einer Bana­nen­re­pu­blik, gäbe es demo­kra­ti­sche Stan­dards denen man halb­wegs ver­trauen könnte. So sind wir einer Cli­que aus­ge­lie­fert, die bemüht ist das Par­la­ment zu ent­mün­di­gen und müs­sen dar­auf ver­trauen das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt möge das Ärgste verhindern.

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