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BKA pflegt Listen statt Kinderporno-Seiten löschen zu lassen

13. August 2009 06:57

Unglaub­lich! Das BKA pflegt offen­sicht­lich Sperr­lis­ten, unter­nimmt schein­bar aber nichts zur Löschung die­ser Seiten.

bka_versagtDie TAZ berich­tet über die­sen Skan­dal unter “Wir sind bereit”.

“Wir sind jeder­zeit wil­lens und in der Lage, Sperr­lis­ten für Kinderporno-Seiten im Inter­net zusam­men­zu­stel­len”, erklärte ein Spre­cher des BKA gegen­über der TAZ. Wenn das BKA wil­lens und bereit ist, kann kein nor­mal den­ken­der Mensch ver­ste­hen, warum das BKA nicht in der Lage zu sein scheint diese wider­li­chen Inhalte vom Netz neh­men zu las­sen. Dies ist ohne wei­te­res mög­lich, wie Pri­vat­per­so­nen demons­tra­tiv belegten.

Die unglaub­li­che Schlam­pe­rei bei der Umset­zung die­ses Geset­zes wird hier mehr­fach beschrieben.

Ein Stück aus dem Toll haus I

Ist Gut­ten­berg ein Trickser?

Ein Stück aus dem Toll haus II

Kin­der­schutz­bund unter­stützt Symbolpolitik

Das BKA über­trifft alles! Den Beam­ten dort sind Sei­ten mit kin­der­por­no­gra­phi­schem Inhalt nach eige­nen Anga­ben bekannt. Jeder Beamte sollte ver­pflich­tet sein die Straf­ver­fol­gung unmit­tel­bar ein­zu­lei­ten bzw. zur Anzeige zu brin­gen. Statt­des­sen beschränkt man sich wohl dar­auf Sperr­lis­ten zu pfle­gen, um dann spä­ter, irgend­wann, Stopp-Schilder von den Pro­vi­dern ein­rich­ten zu lassen.

“Wir lie­fern der­zeit keine Sperr­lis­ten, auch nicht auf Grund­lage der Ver­träge mit den Pro­vi­dern” sagte der Spre­cher des BKA. Die Ver­träge sähen eine sechs­mo­na­tige Überg­angs­frist vor, die bis Mitte Okto­ber dauere.

Heisst das, das BKA wird bis Okto­ber nichts wei­ter tun als “wil­lens und der Lage zu sein” Sperr­lis­ten zu pfle­gen, damit man spä­ter wel­che vor­zu­wei­sen hat? Was ist mit den schä­bi­gen und schäd­li­chen Inhal­ten vor denen es die Bür­ger zu schüt­zen gilt? Die wer­den schein­bar gepflegt!

Dies ist ein Skan­dal der belegt: Es geht in Wahr­heit nicht um den Schutz von Kin­dern und deren Würde, sonst wür­den sich weder Legis­la­tive noch Exe­cu­tive der­art viel Zeit nehmen.

“Ob wir die Zah­len ver­öf­fent­li­chen, über­le­gen wir erst, wenn es soweit ist und die Lis­ten an die Pro­vi­der gehen.” meinte der Spre­cher des BKA zur TAZ.

Natür­lich wird man selbst nur ungern Zah­len ver­öf­fent­li­chen. Diese wür­den doch gleich die Unsin­nig­keit des Zugangs­er­schwe­rungs­ge­set­zes offen­ba­ren. Muss das BKA auch nicht. Sobald die Sperr­lis­ten bei den Pro­vi­dern vor­lie­gen wer­den auch die Zah­len bekannt wer­den. Das dürfte selbst die­sen Schnell­den­kern beim BKA klar sein.

Mich beschleicht keine Wut, sie springt mich förm­lich an. Ich stelle mir vor, beim BKA ist man nicht an der schnel­len Löschung der Sei­ten inter­es­siert, weil man sonst fol­ge­rich­tig keine Liste vor­zu­wei­sen hätte. Würde das BKA sich mit einem Bruch­teil des Enga­ge­ments pri­va­ter Per­so­nen für das Löschen der Sei­ten ein­set­zen, hätte es zwei Monate Zeit die vor­han­de­nen Lis­ten zu dezi­mie­ren. Wäre das BKA auch nur annä­hernd so erfolg­reich wie die Pri­vat­per­so­nen, könnte es in zwei Mona­ten eben keine Liste aus­lie­fern, weil die Sei­ten nicht wei­ter ver­füg­bar wären. Das wäre sicher nicht im Sinne von Frau von der Leyen, ihr gan­zes Stopp-Schild-Spektakel wäre ad absur­dum geführt.

Löschen statt sper­ren ist der rich­tige Ansatz. Diese Sym­bol­po­li­tik muss unter­bun­den werden.

Es muss jedem klar sein, ist das BKA in der Lage jeder­zeit Sperr­lis­ten zu erstel­len, teilt es eben auch mit Sei­ten mit kin­der­por­no­gra­phi­schen Inhal­ten zu ken­nen ohne deren Löschung bewerk­stel­ligt zu haben. Wenn man so will ist es nicht nur eine Sperr­liste, es ist auch Doku­ment des Versagens!

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